Erklärung zur Barrierefreiheit
MVG Trier ist bemüht, die Websites barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in der jeweils gültigen Fassung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der BITV-RP weitestgehend vereinbar.
Die Seiten sind strukturiert mittels Überschriften, Absätzen und anderen Gestaltungselementen. Durch die konsequente Verwendung von Templates wird eine saubere Trennung von Struktur, Layout und Inhalt gewährleistet. Diese Strukturierung ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern, die Inhalte der Website auch über Hilfsmittel wie Bildschirmlesegeräte (Screenreader) zu erfassen.
Dennoch können an einzelnen Stellen noch Barrieren bestehen, etwa fehlende Alternativtexte bei Bildern. Diese Mängel werden sukzessive im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses behoben.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die technischen Maßnahmen zur Barrierefreiheit orientieren sich an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2 mit den Konformitätsstufen A und AA. Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt barrierefrei. Eine Verbesserung ist fortlaufend geplant.
a) Unvereinbarkeit mit der BITV-RP
- Durch hellere und dunklere Bereiche des Hintergrundbildes oder der Farben der CI können Farb-Kombinationen auftreten, deren Kontrastverhältnis nicht vollständig den Anforderungen der BITV-RP entspricht (WCAG 1.4.3 – Kontrast Minimum).
- Alternativtexte bei Bildern können vereinzelt fehlen oder doppelt sein, dies wird sukzessiv behoben.
- Manche Bereiche können derzeit nicht im Browser skaliert werden, um die Bedienbarkeit nicht zu stören.
b) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs der Rechtsvorschriften
Zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden.
c) Unverhältnismäßige Belastung
Eingebettete Videos, die auf der Plattform YouTube veröffentlicht wurden, verfügen teilweise nicht über Audiodeskriptionen (WCAG 1.2.5 – Audiodeskription für aufgezeichnete Videos). Eine nachträgliche Anpassung würde eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 04.09.2025 erstellt.
Sie beruht auf einer Kombination aus manueller Prüfung und automatisierten Tests, bei der folgende Prinzipien überprüft wurden:
Prinzip 1: Wahrnehmbarkeit
Prinzip 2: Bedienbarkeit
Prinzip 3: Verständlichkeit
Prinzip 4: Robustheit
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder sollten Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung haben, bitten wir um entsprechende Mitteilung.
Barriere melden: info@mvg-trier.de
Durchsetzungsverfahren
Zentrale Zuständigkeit der Marktüberwachung
Ab dem 28. Juni 2025 nimmt die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF) mit Sitz in Magdeburg ihre Tätigkeit auf. Sie wird künftig als zentrale Stelle für alle Bundesländer agieren und ist zuständig für die Überwachung der Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen sowie für die Durchsetzung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben gegenüber Wirtschaftsakteuren. Ziel ist eine bundesweit einheitliche Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen und eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Behörden und Wirtschaft.
Kontakt
Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55, 39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de










